Satzung muss neu beschlossen werden

Nach einiger Zeit Arbeit hatten wir die Neufassung unserer Satzung fertig und auf unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung beschlossen. Alles richtig gemacht und gut vorbereitet – so dachten wir.

Ein Formfehler machte dies zunichte und wir müssen es im nächsten Jahr neu angehen.

Vorteil ist, dass wir zwei kleine Änderungsvorschläge des Bundes nun aufnehmen können. Es könnte mit der Fassung von der Jahreshauptversammlung sein, dass das Finanzamt den § 2 aufgrund der Verwendung der Begriffe „Mildtätigkeit“ und „Jugendpflege“ ablehnt.

Na, dies können wir nun berücksichtigen.